Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Autoentsorgung & Autoankauf Schweiz

 

Diese AGB Autoentsorgung & Autoankauf Schweiz regeln alle Leistungen unseres Unternehmens in der gesamten Schweiz.
Wir bieten die Autoentsorgung mit kostenloser Abholung sowie einen transparenten
Autoankauf mit Sofortauszahlung an. Mit der Beauftragung akzeptieren Kundinnen und Kunden
die nachstehenden Bedingungen.

 


Transparente Bedingungen für Autoentsorgung & Autoankauf in der Schweiz.

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kundinnen und Kunden, die unsere Services zur
Autoentsorgung oder zum Autoankauf in Anspruch nehmen – unabhängig vom Kanton.
Individuelle Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Leistungen

2.1 Autoentsorgung Schweiz (gratis Abholung)

Wir übernehmen die kostenlose Abholung von Fahrzeugen (fahrbereit oder nicht) sowie die
fachgerechte Entsorgung nach Schweizer Umweltstandards. Wertstoffe werden recycelt; Schadstoffe wie Motoröl,
Batterien oder Kühlmittel werden gesetzeskonform behandelt. Hintergrundinformationen bieten das
Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das
Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Einen amtlichen Verwertungsnachweis stellen wir nicht aus.

2.2 Autoankauf Schweiz (Sofortauszahlung)

Fahrzeuge mit Restwert kaufen wir zu einem fairen Marktpreis an. Die Bewertung richtet sich nach Marke, Modell,
Baujahr, Kilometerstand, Zustand, Ausstattung und Marktnachfrage. Die Auszahlung erfolgt bei Abholung
sofort – bar oder per Überweisung. Details: Autoankauf Schweiz.
Ergibt sich kein wirtschaftlich sinnvoller Verkauf, empfehlen wir die kostenlose
Autoentsorgung.

 

3. Ablauf

  1. Anfrage: Start per Telefon oder über das kurze
    Online-Formular (Fahrzeugdaten & Standort).
  2. Abholung & Prüfung: Terminvereinbarung, kostenlose Abholung, Sichtprüfung vor Ort,
    Klärung offener Fragen.
  3. Entsorgung oder Ankauf: Je nach Eignung wird das Fahrzeug entsorgt oder angekauft; beim Ankauf
    erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und die Sofortauszahlung.

 

4. Preise & Zahlung

  • Die Autoentsorgung inkl. Abholung ist für Kundinnen und Kunden kostenlos.
  • Beim Autoankauf erfolgt die Zahlung direkt bei Übergabe: Barzahlung oder Banküberweisung.
  • Zusatzkosten entstehen nur bei ausdrücklich gewünschten Sonderleistungen (z. B. Spezialkran, schwierige Zufahrt) und
    werden vorab schriftlich bestätigt.

 

5. Unterlagen & Eigentum

In der Regel genügt der Fahrzeugausweis (graue Karte). Der/die Auftraggeber:in bestätigt, dass er/sie
zum Verkauf oder zur Übergabe berechtigt ist. Weitere Dokumente wie Serviceheft oder Rechnungen sind hilfreich,
aber nicht zwingend erforderlich.

 

6. Haftung

Wir arbeiten sorgfältig und nach geltenden Schweizer Normen. Für unzutreffende Angaben des Kunden zur Fahrzeughistorie
oder zu Eigentumsverhältnissen übernehmen wir keine Haftung. Für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn,
Verzögerungen durch Dritte) haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung von Autoentsorgung oder Autoankauf genutzt
und nicht zu Werbezwecken an Dritte verkauft. Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Betroffenenrechte sind in unserer
Datenschutzerklärung erläutert.

 

8. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf unserer Website veröffentlicht.

 

FAQ – AGB Autoentsorgung & Autoankauf Schweiz

Ist die Autoentsorgung wirklich in der ganzen Schweiz gratis?

Ja. Wir bieten eine kostenlose Abholung und fachgerechte Entsorgung in allen Kantonen an.

Wann erhalte ich mein Geld beim Autoankauf?

Die Auszahlung erfolgt bei Abholung unverzüglich – wahlweise in bar oder per Banküberweisung.

Welche Unterlagen benötige ich?

In der Regel reicht der Fahrzeugausweis. Zusätzliche Dokumente können die Abwicklung beschleunigen.

Stellt ihr einen Verwertungsnachweis aus?

Nein. Einen amtlichen Verwertungsnachweis stellen wir nicht aus; auf Wunsch erhalten Sie jedoch eine Abholbestätigung.


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